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MRZ
2014

Neues zum häuslichen Arbeitszimmer

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können bei einer gemischten – also beruflich wie privaten – Nutzung anteilig als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben wohlmöglich doch abgezogen werden. Dies gilt nach zwei Urteilen des Finanzgerichts Köln zumindest dann, wenn der...