04
AUG
2015

Bonuszahlungen der Krankenversicherung

Keine Kürzung des Sondergabenabzugs bei Bonuszahlungen der Krankenversicherungen

Lt. Urteil des Finanzgerichtes Rh.-Pfalz v.28.04.2015 – 3 K 1387/14 mindern Bonuszahlungen der Krankenkassen nicht den Sonderausgabenabzug. Oft werden die von den Krankenkassen geleisteten Bonuszahlungen dem Finanzamt elektronisch als Erstattungen der KV-Beiträge gemeldet.

Sofern das Finanzamt eine entsprechende Kürzung der geleisteten Beiträge vornimmt, sollte mit Hinweis auf das o.a. Urteil Einspruch eingelegt werden und der Fall bis zu einer Entscheidung des BFH (Revision unter Az X R 17/15) „offen“ gehalten werden.